ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER WESTSKY GMBH
Dr. Anton Schneiderstrasse 28b
Gewerbepark am Fischbach
6850 Dornbirn
ÖSTERREICH
(nachfolgend kurz “westsky” genannt)
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Liefe-rungen von westsky. Davon abweichende Bedingungen des Kunden (Geschäftspartners) werden nur wirksam, wenn westsky ausdrücklich zustimmt. Bezieht der Kunde im Rahmen seiner Geschäftsbe-ziehung mit westsky weitere Dienstleistungen, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Verkaufsbedin-gungen die jeweiligen Sonderbestimmungen für die Inbetriebnahme und Prüfungs- sowie Bera-tungsleistung und/oder die Sonderbestimmungen für Ausbildungen, Seminare und Veranstaltungen.
2. ANGEBOTE
Von westsky abgegebene Angebote sind freibleibend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto und gelten ab Werk bzw. ab Lager von westsky ausschließlich sonstiger Kosten (Incoterms 2020). Werden im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, trägt diese der Kunde.
3. LIEFERUNG
westsky bemüht sich um Einhaltung der angegebenen Liefertermine, garantiert diese jedoch nicht. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an allen Produkten von westsky geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rech-nungsbetrages auf den Kunden über.
5. GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE/SCHADENERSATZ
5.1 Die Gewährleistungs- und Garantiefrist beträgt 24 Monate, wenn nicht ausdrücklich etwas an-deres vereinbart wurde. Für Reparaturen und den Austausch von Baugruppen beschränkt sich die Frist auf 6 Monate.
5.2 westsky wird im Falle der Gewährleistung/Garantie nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatz-lieferung, Preisminderung oder Wandlung vornehmen. In der Gewährleistung und Garantie nicht inkludiert sind Verschleiß- und Verbrauchsteile.
5.3 Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferten Produkte geändert, repariert, die technischen Spezifikationen geän-dert oder sonstige Eingriffe vorgenommen hat. Gleiches gilt bei unsachgemäßer Handhabung oder Benutzung und wenn der Mangel nicht unverzüglich gerügt wird.
5.4 westsky haftet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für unmittelbare Personen- und Sachschäden bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro pro Schadensfall, soweit sich nicht aus dem anzuwendenden Gesetz zwingend eine höhere Haftung ergibt. westsky trifft keine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden gleich welcher Art. westsky haftet in keinem Fall für leichte Fahrlässigkeit.
6. URHEBERRECHTE
Die geistigen Eigentumsrechte an allen Geräten und Dienstleistungen sowie allen damit verbunde-nen Urheber- Patent-, Zeichen- und Schutzrechten stehen westsky zu und verbleiben ungeteilt bei dieser.
7. REPARATUREN
Wird ein Produkt von westsky zur Reparatur an westsky gesandt, so sind alle Arbeiten in den Be-triebsstätten oder zertifizierten Reparaturpartnern von westsky auszuführen. Der Kunde ist ver-pflichtet, das Produkt auf seine Kosten ordnungsgemäß mit einem Reparaturauftrag zu versenden. westsky wird nach erfolgter Dienstleistung die Ausrüstung CIP (Incoterms 2020) zurücksenden. westsky übernimmt die Rücksendekosten jedoch keine Haftung für Transportverlust oder Transport-schäden.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -VERZUG
8.1 Grundsätzlich hat der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag sofort ab Erhalt der Rechnung auf ein von westsky gewähltes Bankkonto zu überweisen.
8.2 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ersetzt er westsky alle anfallenden Spesen.
9. VERSCHWIEGENHEIT
Der Kunde sowie westsky werden alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Ge-schäftsbeziehung und deren Abwicklung gegenseitig erhalten, vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen. westsky ist jedoch berechtigt, Kundendaten für Marketingzwecke, z.B. Re-ferenzen, zu verwenden.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
10.2 Um Missverständnissen vorzubeugen, bedürfen Vertragsänderungen und -ergänzungen zu ih-rer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens vom Erfor-dernis der Schriftform.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen oder der durch sie ergänzten Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. westsky und der Kunde werden anstelle der unwirksamen oder er-gänzungsbedürftigen oder auslegungsbedürftigen Regelung eine neue Regelung beschließen, die dem gewollten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
10.4 Für alle Beziehungen zwischen westsky und dem Kunden kommt ausschließlich österreichi-sches Recht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht sowie das Internationale Privatrecht sind nicht anwendbar.
10.5 Sowohl westsky als auch der Kunde werden sich bei sämtlichen Streitigkeiten, welche sich aus den Verträgen, Angeboten und Lieferungen ergeben oder sich auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, zunächst um eine außergerichtliche Lösung bemühen, z.B. durch ei-ne Mediation. Wird innerhalb von vier Wochen keine Einigung erzielt, werden diese Streitigkei-ten nach Wahl von westsky entweder durch das sachlich zuständige Gericht in 6800 Feldkirch oder durch ein Schiedsgericht nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien. Schiedssprache ist Englisch. Das Schiedsgericht hat das in Punkt 10.4 genannte Recht anzuwenden. Die 4-wöchige Frist beginnt mit Erhalt der schriftlichen Aufforderung eines Ver-tragspartners, einen Streit zu lösen.
10.6 westsky ist berechtigt, den Auftrag zur Gänze oder teilweise an andere westsky-Partner abzu-treten. Der Kunde wird hiervon in der Angebotsbestätigung informiert und hat die Möglichkeit, der Auftragsabtretung bei Vorliegen wichtiger Gründe zu widersprechen.
10.7 Die mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Daten werden von westsky auf einer EDV-Anlage gespeichert und an andere Gesellschaften bzw. Bereiche westsky-Partner übermit-telt, soweit dies zum Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur Betreuung des Kunden oder für den Geschäftsbetrieb von westsky erforderlich ist. Der Kunde erklärt hierzu sein Einverständnis.
10.8 Sofern eine Vertragspartei verhindert oder in Verzug mit der Durchführung einer Vertragspflicht ist, so hat diese Partei die andere unverzüglich über das Ereignis, die beeinträchtigte Vertrags-pflicht sowie über die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu informieren. Sofern ein Akt höherer Gewalt die Erfüllung einer Vertragspflicht länger als 90 Tage verhindert oder verzögert, ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag mit angemessener Benachrichtigung zu kündigen.
10.9 Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen der englischen und der deutschen Fassung der All-gemeinen Verkaufsbedingungen oder anderer rechtlich relevanter Dokumente, geht die deut-sche Fassung vor.